Abteilung 2 Wirtschaft und Infrastruktur Die Abteilung 2 „Wirtschaft und Infrastruktur“ des Regierungspräsidiums Stuttgart (RPS) berät und unterstützt die Wirtschaft auf vielfältige Weise: Wir stärken Infrastruktur und Wirtschaft und sind mit unseren Beratungseinrichtun- gen landesweit tätig. Zudem fördern wir die soziale und kulturelle Infrastruktur im Regierungsbezirk Stuttgart. 2024 haben wir Fördermittel in Höhe von 1,89 Milliarden Euro vergeben. Unser Design Center Baden-Württemberg bringt Unternehmen und Industriedesign-Fachleute zusammen. Wir zeigen praxisnah, wie die Zusammenarbeit mit Design- agenturen gerade auch kleineren und mittleren Unternehmen hilft, herausragende Produkte zu entwickeln und damit wettbewerbsfähig zu sein. Unser Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg bietet Schulungen und Veranstaltungen zu gewerblichen Schutzrechten an und hilft bei der Patentrecherche. Unser Landesamt für Ausbildungsförderung unterstützt durch Förderung der beruflichen Weiterbildung. Im Baurecht helfen wir unter anderem bei der Suche nach passenden Gewerbeflächen und bei der Planfeststellung kümmern wir uns um die Genehmigung der überregionalen Anbindung mit Straßen, Eisenbahnstrecken und Energieleitungen. Auch Städtebauförderung und Stadtsanierung sind zen- trale Aufgaben: Wir fördern so die Realisierung von Wohn- bauprojekten. Unser Förderreferat bezuschusst Kranken- häuser, Kitas, Beratungsstellen, Musikschulen, Kleintheater, Bibliotheken und vieles mehr. Darüber hinaus üben wir die Fachaufsicht in verschiedenen Bereichen aus, darunter Baurecht, Denkmalrecht, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Wohngeld sowie Heimaufsicht. Unser breites Themen- spektrum erfordert Spezialistinnen und Spezialisten mit Fachkenntnissen aus den Bereichen Verwaltung, Rechts- wissenschaften, Architektur, Städteplanung, Wirtschafts- wissenschaften, Ingenieurwesen, Industriedesign und Bib- liothekswesen, um nur einige der Berufsfelder zu nennen. Für den wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen und den damit verbundenen Wohlstand im Land sind stabile und zukunftsfähige Rahmenbedingungen erforderlich. Daher sind eine leistungsfähige Infrastruktur, eine sichere Ener- gieversorgung und bezahlbarer Wohnraum für Fachkräfte von großer Bedeutung. Auch 2024 haben wir mit einer Vielzahl von Maßnahmen aktiv an der Gestaltung dieser wichtigen Voraussetzungen mitgewirkt und damit einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung und Weiterentwicklung der Region geleistet. Der neue A 8-Albaufstieg darf gebaut werden: Planfeststellungsbeschluss erlassen „Auf der A 8 Stuttgart Richtung München sechs Kilometer Stau vor der Anschlussstelle Mühlhausen, die Verzöge- rung beträgt mindestens 45 Minuten“ – solche Stau- meldungen sollen bald der Vergangenheit angehören. Der sogenannte „Albaufstieg“, die zweigeteilte Strecke zwischen Mühlhausen und Hohenstadt, wird aus- und neugebaut, die Strecke dabei erheblich verkürzt. Der A 8-Albaufstieg gehört zu den ältesten Autobahn- strecken Deutschlands, gebaut 1937 (Abstiegstrasse) und 1957 (Aufstiegstrasse). Der Abschnitt ist nicht nur eine der schönsten – und daher denkmalgeschützten – Strecken, sondern vor allem bekannt aus den Verkehrsnachrichten. An der steilen und kurvigen Strecke mit geteilten Rich- tungsfahrbahnen kommt es regelmäßig zu Staus und Unfällen. Dies bringt auch den Verkehr auf dem nachge- ordneten Straßennetz zum Erliegen. Die Anliegerkommu- nen sind stark belastet durch Stau, Lärm und Abgase. Im Dezember 2024 hatte Referat 24 „Recht, Planfeststel- lung“ den Planfeststellungsbeschluss für den Aus- und Neubau erlassen. Damit kann die Antragstellerin, die Autobahn GmbH des Bundes, das letzte noch vierspurige Nadelöhr auf der A 8 zwischen Stuttgart und Ulm besei- tigen. So werden sich Verkehrssicherheit und Verkehrs- fluss am Albtrauf stark verbessern. Vorgesehen ist eine sechsspurige, deutlich verkürzte Trasse mit Tunneln und Brücken in direkter Linie zwischen der Anschlussstelle Mühlhausen und der Albhochfläche bei Merklingen. Dort schließt sie an den bereits ausgebauten Abschnitt zwischen Hohenstadt und Ulm-West an. Die Planungen für den Albaufstieg laufen schon lange. Nicht nur die Verkehrsteilnehmenden, sondern auch die Bevölkerung in den umliegenden Kommunen wurden auf eine harte Geduldsprobe gestellt. Die Maßnahme hat im Verlauf des Genehmigungsverfahrens mehrere Anpassungen erfahren – durch Anregungen aus der Raum- schaft sowie aufgrund zahlreicher Rechtsänderungen, die 12