A B T E I L U N G 2 WIRTSCHAFT UND INFRASTRUKTUR Die Abteilung 2 „Wirtschaft und Infrastruktur“ des Regierungspräsidiums Stuttgart (RPS) hat zur Aufgabe, die Infrastruktur zu stärken und landesweit Beratung mit dem Ziel der Wirtschaftsförderung anzubieten. Außerdem unterstützt die Abteilung durch verschiedene Förderprogramme – beispiels- weise Krankenhausfinanzierung oder Städtebauförderung – mit einem jährlichen Fördervolumen von insgesamt rund 2,18 Milliarden Euro. Das breite Themenspektrum reicht von der Entscheidung über baurechtliche Widersprüche in Referat 21 bis hin zur Beratung von Kommunen bei Themen der Ausbildungsförderung in Referat 26 und erfordert Spezialistinnen und Spezialisten mit Fach- kenntnissen aus den Bereichen Verwaltung, Rechtswissenschaften, Architektur, Städteplanung, Wirtschaftswissenschaften, Ingenieurwesen, Industriedesign und Bibliothekswesen, um nur einige der Berufsfelder zu nennen. BERATEN, FÖRDERN, GENEHMIGEN, UNTERSTÜTZEN Eine der Aufgaben des Referats 21 „Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz“ ist die Entscheidung über Widersprüche gegen baurechtliche und denkmalschutz- rechtliche Entscheidungen mit dem Ziel, Streitigkeiten möglichst vor einem Rechtsstreit zu befrieden. Außerdem beurteilen wir die Raumverträglichkeit von kommunalen Planungen unter überörtlichen Gesichtspunkten, um die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebensbedin- gungen zu verbessern und aufeinander abzustimmen. Aufgabenschwerpunkte des Referats 22 „Stadtsanierung, Gewerberecht, Preisrecht“ sind die Unterstützung der städtebaulichen, touristischen und gewerblichen Ent- wicklung. Zudem ist das Referat Fachaufsichtsbehörde im Bereich Gewerberecht und prüft die Wirtschaftlichkeit öffentlicher Aufträge. Wir beraten Kommunen, prüfen Förderanträge, setzen uns für die städtebauliche Erneue- rung ein und fördern den Tourismus. Unsere Arbeit im Preisrecht dient dazu, die öffentliche Hand vor überteu- erten Beschaffungen zu schützen. Durch Zuwendungen verbessert das Referat 23 „Kulturelle und soziale Infrastruktur, Krankenhausfinanzierung, Fach- stelle für das öffentliche Bibliothekswesen“ die soziale und kulturelle Infrastruktur und trägt zu einer bestmög- lichen Versorgung der Bevölkerung mit gut ausgerüste- ten Krankenhäusern bei. Dazu gehört unter anderem die Förderung von Heimatpflege, Kleintheater und soziokul- turellen Zentren sowie Jugend- und Erwachsenenbildung und internationale Jugendbegegnung. Krankenhäuser erhalten Zuschüsse für einzelne größere Baumaßnahmen sowie jährliche pauschale Zuwendungen. Die Fachstel- le für das öffentliche Bibliothekswesen berät öffentliche Bibliotheken bei Bau- und Einrichtungsplanung, Medien- bestand, dem Einsatz neuer Technologien und bei Fragen der Leseförderung. Das Referat 24 „Recht, Planfeststellung“ ist für Planfest- stellungsverfahren zuständig. Unter Planfeststellungen sind sozusagen die „Baugenehmigungen“ für den Bau von überörtlichen Großvorhaben wie Bahnstrecken, Stra- ßen, Radschnellwegen sowie Gas- und Stromleitungen zu verstehen. Daneben entscheiden wir auch über die Enteignungen von Grundstücken und Entschädigungen. Außerdem nehmen wir Beglaubigungen von Urkunden zur Verwendung im Ausland vor. Im Referat 25 „Patent- und Markenzentrum/Design Center Baden-Württemberg“ sind das Patent- und Markenzen- trum Baden-Württemberg mit den Aufgaben Information und Recherche zu Patent-, Marken- und Designschutz, Entgegennahme von Schutzrechtsanmeldungen und Er finderberatung sowie das Design Center Baden-Würt- temberg, das Unternehmen und Industriedesign zusam- menführt, angesiedelt. Bei beiden Einrichtungen hat das RPS die Zuständigkeit für ganz Baden-Württemberg. Mit unseren Beratungsangeboten fördern und unterstützen wir vor allem kleine und mittlere Unternehmen. Ebenfalls landesweit zuständig sind wir im Referat 26 „Landesamt für Ausbildungsförderung“ für das Schü- ler- und das Meister-BAföG. Wir betreuen die bei den Stadt- und Landkreisen eingerichteten Ämter für Aus- bildungsförderung und entscheiden über Widersprüche gegen abgelehnte BAföG-Anträge. 12 JAHRESBERICHT 2023